Nebst der 1. Säule bildet die 2. Säule BVG (berufliches Vorsorgegesetz) eine Hauptkomponente der Sozialkosten einer Firma. Im Gegensatz zur 1. Säule besteht jedoch bei der 2. Säule ein Spielraum bezüglich Kosten und Nutzen, den es zu nutzen gilt.
Mögliche Organisationsformen der Personalvorsorge
Das BVG schreibt die Existenz einer beruflichen Personalvorsorge für alle Arbeitnehmer vor, deren Erwerbsentgelt einen bestimmten Minimalbetrag überschreitet
Allgemein lassen sich folgende drei Vorsorgeorganisationen unterscheiden, wobei an Stelle einer Stiftung auch eine Genossenschaft stehen kann: Erfahren Sie mehr