1. Steueroptimierung mittels Aktionärsdarlehen

    Publiziert am 21. Oktober 2013 von

    Gewährt ein Aktionär oder ein Gesellschafter (oder dessen nahestehende Person) der Gesellschaft ein Darlehen, wird dieses aus steuerlicher Sicht grundsätzlich als Fremdkapital der Gesellschaft angesehen. Dies hat besonders bei der Verzinsung des Darlehens den Vorteil, dass die Gesellschaft die Darlehenszinsen als Aufwand steuerlich zum Abzug bringen kann und im Gegensatz zu einer Dividendenausschüttung keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung eintritt. Darlehenszinsen unterliegen zudem nicht der Verrechnungssteuer und können auch bei schlechtem Geschäftsgang oder fehlenden freien Reserven verrechnet werden.

    Es gilt aber auch hier einige Punkte zu beachten:   Erfahren Sie mehr