1. Professioneller Rat ist nicht teuer, aber unwissendes Handeln

    Publiziert am 4. September 2015 von

    Mit unseren qualifizierten Fachpersonen aus Bereichen Personal, Finanz- und Treuhandwesen sowie Arbeits- und Vertragsrecht stehen wir Ihnen zur Seite!


  2. Erbschaftssteuer kurz und knapp

    Publiziert am 9. Mai 2015 von

    Wer sein Leben lang gespart hat und sein Vermögen mit der Familie teilen möchte, erlebt unter anderem eine böse Überraschung. Der in den Medien erwähnte Freibetrag von CHF 2 Millionen wird viele dazu veranlassen, der Vorlage eher zuzustimmen, da es nur einen kleinen, und scheinbar reichen Teil unserer Bevölkerung treffen würde. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn auch Schenkungen – dies wird leider kaum erwähnt – sind davon betroffen. Bei Schenkungen liegt die Freigrenze nicht bei CHF 2 Millionen, sondern bei lediglich CHF 20‘000.-. Jene Eltern, die Ihre Nachkommen beispielsweise bei der Eigenheimfinanzierung oder auf den Weg in die Selbstständigkeit unterstützen, werden zur Kasse gebeten. Was das Ganze noch verschärft, ist, dass das Gesetz rückwirkend per 01.01.2012 angewendet wird.

    Mehr zu den gesetzlichen Gegebenheiten finden Sie hier: https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis414t.html


  3. Das Team der Wäfler Consulting GmbH wünscht Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Jahr 2015

    Publiziert am 24. Dezember 2014 von

    Weihnachtsbild_WAECON


  4. Neue Mitarbeiterin Treuhand – Melanie Gredig

    Publiziert am 18. August 2014 von

    Wir heissen unsere neue Mitarbeiterin Melanie Gredig in unserem Team herzlich willkommen.

    Frau Gredig stiess per Anfang August 2014 zu unserer Firma und komplettiert das Team Treuhand und unterstützt uns zudem in unserem Back-Office.


  5. Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes #Mehrwersteuerreform

    Publiziert am 17. April 2014 von

    Der Bundesrat verlangt künftig von ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, die Angabe ihrer Schweizer Mehrwertsteuernummer. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden Online-Meldeverfahrens für die vorübergehende Erwerbstätigkeit in der Schweiz geschehen und dient der besseren Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht. Die jährlichen Mehreinnahmen schätzt der Bundesrat auf mindestens 10 Millionen Franken.

    Zur weiteren Verringerung der Wettbewerbsnachteile soll im Rahmen der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes für die Mehrwertsteuerpflicht statt auf die im Inland erzielten Umsätze auf die weltweiten Umsätze eines Unternehmens abgestellt werden. Damit ist klar, dass die Steuerpflicht in der Schweiz bereits mit dem erstmaligen Erbringen einer Leistung im Inland beginnt, wenn ein Unternehmen weltweit mehr als 100 000 Franken Umsatz erzielt (Wechselkursbereinigt).

     

    Quelle: ESTV


  6. Willkommen im 2014! Was gibt’s Neues?

    Publiziert am 6. Januar 2014 von

    Im Namen des Wäfler Consulting Teams, wünschen Ihnen einen guten Start ins Jahr 2014!! Damit Sie gut Vorbereitet ins neue Jahr starten können, finden Sie eine kurze Übersicht mit Änderungen, die im neuen Jahr in Kraft getreten sind.

    VIEL ERFOLG!!

     

    AHV
    Der Solidaritätsbeitrag auf Löhne über CHF 315‘000.- beträgt neu 1% (je ½ % pro Partei)

    Rechnungslegung Swiss GAAP FER
    Änderungen an Swiss GAAP FER 26 (Link)

    Rechnungslegung OR
    Das neue Rechnungslegungsgesetz ist bis zum 31.12.2014 so aufzubereiten, dass dieses ab dem Jahr 2015 übernommen werden kann (für die Konzernrechnung per 2016)

    Steuerrecht
    Die Verschärfung der Aufwandbesteuerung für in der Schweiz domizilierte Ausländer tritt bei den Kantonen in Kraft. Neu muss dieser Aufwand mindestens das Siebenfache und nicht mehr das Fünffache der Wohnkosten betragen. Für Personen, die beim Inkrafttreten der Gesetzesänderungen nach dem Aufwand besteuert werden, gilt während der fünf folgenden Jahre noch das bisherige Recht.
    Lotteriegewinne bis 1‘000 Franken sind ab 1. Januar 2014 nun auch bei der direkten Bundessteuer steuerfrei. Zudem können 5 Prozent der Gewinne aus Lotterien als Einsatzkosten bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Dieser Abzug darf nicht höher als 5‘000 Franken sein.

    Mehrwertsteuer
    Auf Rechnungen muss nun die neue Mehrwertsteuernummer angegeben werden.
    Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen bleibt bis 2017 auf 3.8% bestehen.
    Neu sind alle Formen von Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit. Gleichzeitig wurde in der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) die Liste der Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, die von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen erbringen, mit der Berufskategorie der Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen ergänzt.

    Sanierungsrecht
    Das revidierte Gesetz beseitigt durch punktuelle Verbesserungen verschiedene Schwachstellen im bisher geltenden Insolvenzrecht.

    Quelle: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2013/2013-11-06.html

     

    Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


  7. Steueroptimierung leicht gemacht

    Publiziert am 9. Dezember 2013 von

    Nutzen Sie zu Jahresende noch die gängigen Steueroptimierungsmöglichkeiten. Mit der Einzahlung in die Säule 3a (max. CHF 6‘739.-) können Sie je nach ihrem Grenzsteuersatz zwischen CHF 1‘200.- (18%) und CHF 2‘400.- (35%) sparen.   Erfahren Sie mehr


  8. Unternehmenssteuerreform III

    Publiziert am 25. November 2013 von

    Ziel der Unternehmenssteuerreform III ist, im Gegensatz zur UStR I und II, nicht primär die Neuansiedelung von ausländischen Unternehmen, sondern die Erhaltung der Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Standorts Schweiz.

    Dabei hat die paritätische Projektorganisation von Bund und Kantonen einen Massnahmenkatalog erarbeitet, welcher hauptsächlich drei Schwerpunkte beinhaltet:   Erfahren Sie mehr


  9. Den „richtigen“ Rechnungunslegungsstandard anwenden

    Publiziert am 18. November 2013 von

    Das wichtigste vorweg: Den „richtigen“ Rechnungslegungsstandard gibt es nicht. Jedes Unternehmen muss für sich festlegen, basierend auf den Bedürfnissen der jeweiligen Anspruchsgruppen, welcher Standard für sie der richtige ist. Da die Regelwerke jedoch teilweise sehr komplex aufgebaut sind, entsteht bei deren Evaluation meist ein Problem.   Erfahren Sie mehr


  10. Warum wechseln Firmen von IFRS zu Swiss GAAP FER

    Publiziert am 11. November 2013 von

    Bei gleich gebliebenem Kommunikationsnutzen gegenüber dem Kapitalmarkt, haben sich die Kosten für die Anwendung der IFRS in den letzten Jahren sukzessive erhöht und das Pendel zugunsten von Swiss GAAP FER ausschlagen lassen. Die Kardex Gruppe – sie hat per 1.1.2011 zu Swiss GAAP FER gewechselt – rechnet zum Beispiel mit jährlich wiederkehrenden Kosten in der Grössenordnung von CHF 550‘000.- (direkt CHF 250‘000.- und indirekt CHF 300‘000.-) gegenüber Swiss GAAP FER. Weiteres bekanntestes Beispiel dafür ist die Swatch Group Ltd., welche ihre Rechnungslegung per 01.01.2013 von IFRS auf Swiss GAAP FER umgestellt hat.   Erfahren Sie mehr