1. Update Unternehmenssteuerreform III

    Publiziert am 20. Dezember 2013 von

    In unserem letzten Blogbeitrag zur Unternehmenssteuerreform III vom 25. November 2013, haben wir Sie über die Grundzüge der neuen Steuerreform informiert.

    Der von der Projektorganisation ausgearbeitete Bericht wurde nun vom Bundesrat zu Kenntnis genommen. Er hat die Projektorganisation beauftragt, eine weitere Konsultation bei den Kantonen durchzuführen. Anschliessend soll eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden.

    Aus heutiger Sicht empfiehlt die Projektorganisation die Einführung einer Lizenzbox bei den kantonalen Steuern. Das Modell einer eingeschränkt zinsbereinigten Gewinnsteuer auf Bundes- und Kantonsebene wird weiter geprüft. Diese beiden Instrumente gelangen in verschiedenen OECD-Mitgliedstaaten zur Anwendung und könnten es der Schweiz erlauben, für besonders mobile Unternehmensaktivitäten weiterhin kompetitiv zu bleiben. Im Weiteren empfiehlt die Projektorganisation die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und Massnahmen bei der kantonalen Kapitalsteuer vertieft zu prüfen. Schliesslich sollen die Kantone ihren Gewinnsteuersatz anpassen, wo sie dies für erforderlich halten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

    Weil auch der Bund davon profitiert, wenn die Kantone ihre Gewinnsteuerbelastung senken, soll er durch vertikale Ausgleichsmassnahmen eine Opfersymmetrie in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Steuerreform gewährleisten. Solche Ausgleichsmassnahmen des Bundes zugunsten der Kantone sind so zu gestalten, dass sie den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen nicht verzerren. Der Umfang der vertikalen Ausgleichsmassnahmen des Bundes hängt davon ab, wie die steuerlichen Massnahmen konkret ausgestaltet werden: Je enger die neuen Regelungen ausfallen und je stärker die Notwendigkeit von Gewinnsteuersenkungen ist, desto grösser wird das Volumen ausfallen.

     

    Quelle: Bundesverwaltung, Link


  2. Unternehmenssteuerreform III

    Publiziert am 25. November 2013 von

    Ziel der Unternehmenssteuerreform III ist, im Gegensatz zur UStR I und II, nicht primär die Neuansiedelung von ausländischen Unternehmen, sondern die Erhaltung der Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Standorts Schweiz.

    Dabei hat die paritätische Projektorganisation von Bund und Kantonen einen Massnahmenkatalog erarbeitet, welcher hauptsächlich drei Schwerpunkte beinhaltet:   Erfahren Sie mehr