1. Deplafonierung des Solidaritätsprozents per 2014

    Publiziert am 28. November 2013 von

    Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung für die Deplafonierung des Solidaritätsprozents der Arbeitslosenversicherung (ALV) per 1. Januar 2014 in Kraft. Um die ALV rascher zu entschulden, wird künftig auch für Lohnanteile von Jahreslöhnen über 315 000 Franken ein Beitrag im Umfang von 1 Prozent erhoben.

    Mit der 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde per 1. Januar 2011 zur Entschuldung der ALV ein Solidaritätsprozent eingeführt.   Erfahren Sie mehr