1. Erbschaftssteuer kurz und knapp

    Publiziert am 9. Mai 2015 von

    Wer sein Leben lang gespart hat und sein Vermögen mit der Familie teilen möchte, erlebt unter anderem eine böse Überraschung. Der in den Medien erwähnte Freibetrag von CHF 2 Millionen wird viele dazu veranlassen, der Vorlage eher zuzustimmen, da es nur einen kleinen, und scheinbar reichen Teil unserer Bevölkerung treffen würde. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn auch Schenkungen – dies wird leider kaum erwähnt – sind davon betroffen. Bei Schenkungen liegt die Freigrenze nicht bei CHF 2 Millionen, sondern bei lediglich CHF 20‘000.-. Jene Eltern, die Ihre Nachkommen beispielsweise bei der Eigenheimfinanzierung oder auf den Weg in die Selbstständigkeit unterstützen, werden zur Kasse gebeten. Was das Ganze noch verschärft, ist, dass das Gesetz rückwirkend per 01.01.2012 angewendet wird.

    Mehr zu den gesetzlichen Gegebenheiten finden Sie hier: https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis414t.html