Publiziert am 23. Dezember 2013 von Martin Wäfler
Bereits seit über 20 Jahren (01.06.1992) hat der Verwaltungsrat nach Art. 725 Abs. 2 OR die Möglichkeit, trotz festgestellter Überschuldung auf die Benachrichtigung des Richters zu verzichten, sofern Gesellschaftsgläubiger im Ausmass dieser Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten (Art. 219 Abs. 4 SchKG).
Das Problem steckt jedoch wie üblich im Detail. Erfahren Sie mehr
Kategorien: Praxis, Treuhand, Unternehmensberatung | Tags: Expertentipp, Konkursrecht, Rangrücktritt, Sanierung | Kommentare (0)
Publiziert am 16. Dezember 2013 von Martin Wäfler
Der Rangrücktritt gibt im Überschuldungsfall nach Art. 725 Abs. 2 OR dem Verwaltungsrat die Möglichkeit, auf die Benachrichtigung des Richters zu verzichten, sofern Gesellschaftsgläubiger im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten. Erfahren Sie mehr
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