1. Problemfall Rangrücktritt

    Publiziert am 23. Dezember 2013 von

    Bereits seit über 20 Jahren (01.06.1992) hat der Verwaltungsrat nach Art. 725 Abs. 2 OR die Möglichkeit, trotz festgestellter Überschuldung auf die Benachrichtigung des Richters zu verzichten, sofern Gesellschaftsgläubiger im Ausmass dieser Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten (Art. 219 Abs. 4 SchKG).

    Das Problem steckt jedoch wie üblich im Detail.   Erfahren Sie mehr


  2. Sanierung von Gesellschaften – Teil 1 Rangrücktritt

    Publiziert am 16. Dezember 2013 von

    Der Rangrücktritt gibt im Überschuldungsfall nach Art. 725 Abs. 2 OR dem Verwaltungsrat die Möglichkeit, auf die Benachrichtigung des Richters zu verzichten, sofern Gesellschaftsgläubiger im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten.   Erfahren Sie mehr