1. Willkommen im 2014! Was gibt’s Neues?

    Publiziert am 6. Januar 2014 von

    Im Namen des Wäfler Consulting Teams, wünschen Ihnen einen guten Start ins Jahr 2014!! Damit Sie gut Vorbereitet ins neue Jahr starten können, finden Sie eine kurze Übersicht mit Änderungen, die im neuen Jahr in Kraft getreten sind.

    VIEL ERFOLG!!

     

    AHV
    Der Solidaritätsbeitrag auf Löhne über CHF 315‘000.- beträgt neu 1% (je ½ % pro Partei)

    Rechnungslegung Swiss GAAP FER
    Änderungen an Swiss GAAP FER 26 (Link)

    Rechnungslegung OR
    Das neue Rechnungslegungsgesetz ist bis zum 31.12.2014 so aufzubereiten, dass dieses ab dem Jahr 2015 übernommen werden kann (für die Konzernrechnung per 2016)

    Steuerrecht
    Die Verschärfung der Aufwandbesteuerung für in der Schweiz domizilierte Ausländer tritt bei den Kantonen in Kraft. Neu muss dieser Aufwand mindestens das Siebenfache und nicht mehr das Fünffache der Wohnkosten betragen. Für Personen, die beim Inkrafttreten der Gesetzesänderungen nach dem Aufwand besteuert werden, gilt während der fünf folgenden Jahre noch das bisherige Recht.
    Lotteriegewinne bis 1‘000 Franken sind ab 1. Januar 2014 nun auch bei der direkten Bundessteuer steuerfrei. Zudem können 5 Prozent der Gewinne aus Lotterien als Einsatzkosten bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Dieser Abzug darf nicht höher als 5‘000 Franken sein.

    Mehrwertsteuer
    Auf Rechnungen muss nun die neue Mehrwertsteuernummer angegeben werden.
    Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen bleibt bis 2017 auf 3.8% bestehen.
    Neu sind alle Formen von Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit. Gleichzeitig wurde in der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) die Liste der Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, die von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen erbringen, mit der Berufskategorie der Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen ergänzt.

    Sanierungsrecht
    Das revidierte Gesetz beseitigt durch punktuelle Verbesserungen verschiedene Schwachstellen im bisher geltenden Insolvenzrecht.

    Quelle: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2013/2013-11-06.html

     

    Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


  2. Den „richtigen“ Rechnungunslegungsstandard anwenden

    Publiziert am 18. November 2013 von

    Das wichtigste vorweg: Den „richtigen“ Rechnungslegungsstandard gibt es nicht. Jedes Unternehmen muss für sich festlegen, basierend auf den Bedürfnissen der jeweiligen Anspruchsgruppen, welcher Standard für sie der richtige ist. Da die Regelwerke jedoch teilweise sehr komplex aufgebaut sind, entsteht bei deren Evaluation meist ein Problem.   Erfahren Sie mehr


  3. Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung für freie Berufe

    Publiziert am 13. Oktober 2013 von

    Wie bisher gilt der Grundsatz, dass wer in einem freien Beruf tätig ist, sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen muss. Bisher unterliegen diese freien Berufe, aufgrund des Wortlautes im Obligationenrecht, nicht der kaufmännischen Buchführungspflicht.   Erfahren Sie mehr