1. Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung für freie Berufe

    Publiziert am 13. Oktober 2013 von

    Wie bisher gilt der Grundsatz, dass wer in einem freien Beruf tätig ist, sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen muss. Bisher unterliegen diese freien Berufe, aufgrund des Wortlautes im Obligationenrecht, nicht der kaufmännischen Buchführungspflicht.   Erfahren Sie mehr