1. Erbschaftssteuer kurz und knapp

    Publiziert am 9. Mai 2015 von

    Wer sein Leben lang gespart hat und sein Vermögen mit der Familie teilen möchte, erlebt unter anderem eine böse Überraschung. Der in den Medien erwähnte Freibetrag von CHF 2 Millionen wird viele dazu veranlassen, der Vorlage eher zuzustimmen, da es nur einen kleinen, und scheinbar reichen Teil unserer Bevölkerung treffen würde. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn auch Schenkungen – dies wird leider kaum erwähnt – sind davon betroffen. Bei Schenkungen liegt die Freigrenze nicht bei CHF 2 Millionen, sondern bei lediglich CHF 20‘000.-. Jene Eltern, die Ihre Nachkommen beispielsweise bei der Eigenheimfinanzierung oder auf den Weg in die Selbstständigkeit unterstützen, werden zur Kasse gebeten. Was das Ganze noch verschärft, ist, dass das Gesetz rückwirkend per 01.01.2012 angewendet wird.

    Mehr zu den gesetzlichen Gegebenheiten finden Sie hier: https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis414t.html


  2. Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes #Mehrwersteuerreform

    Publiziert am 17. April 2014 von

    Der Bundesrat verlangt künftig von ausländischen Unternehmen, die in der Schweiz vorübergehend Leistungen erbringen, die Angabe ihrer Schweizer Mehrwertsteuernummer. Dies soll im Rahmen des bereits bestehenden Online-Meldeverfahrens für die vorübergehende Erwerbstätigkeit in der Schweiz geschehen und dient der besseren Überprüfung der Mehrwertsteuerpflicht. Die jährlichen Mehreinnahmen schätzt der Bundesrat auf mindestens 10 Millionen Franken.

    Zur weiteren Verringerung der Wettbewerbsnachteile soll im Rahmen der laufenden Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes für die Mehrwertsteuerpflicht statt auf die im Inland erzielten Umsätze auf die weltweiten Umsätze eines Unternehmens abgestellt werden. Damit ist klar, dass die Steuerpflicht in der Schweiz bereits mit dem erstmaligen Erbringen einer Leistung im Inland beginnt, wenn ein Unternehmen weltweit mehr als 100 000 Franken Umsatz erzielt (Wechselkursbereinigt).

     

    Quelle: ESTV


  3. Willkommen im 2014! Was gibt’s Neues?

    Publiziert am 6. Januar 2014 von

    Im Namen des Wäfler Consulting Teams, wünschen Ihnen einen guten Start ins Jahr 2014!! Damit Sie gut Vorbereitet ins neue Jahr starten können, finden Sie eine kurze Übersicht mit Änderungen, die im neuen Jahr in Kraft getreten sind.

    VIEL ERFOLG!!

     

    AHV
    Der Solidaritätsbeitrag auf Löhne über CHF 315‘000.- beträgt neu 1% (je ½ % pro Partei)

    Rechnungslegung Swiss GAAP FER
    Änderungen an Swiss GAAP FER 26 (Link)

    Rechnungslegung OR
    Das neue Rechnungslegungsgesetz ist bis zum 31.12.2014 so aufzubereiten, dass dieses ab dem Jahr 2015 übernommen werden kann (für die Konzernrechnung per 2016)

    Steuerrecht
    Die Verschärfung der Aufwandbesteuerung für in der Schweiz domizilierte Ausländer tritt bei den Kantonen in Kraft. Neu muss dieser Aufwand mindestens das Siebenfache und nicht mehr das Fünffache der Wohnkosten betragen. Für Personen, die beim Inkrafttreten der Gesetzesänderungen nach dem Aufwand besteuert werden, gilt während der fünf folgenden Jahre noch das bisherige Recht.
    Lotteriegewinne bis 1‘000 Franken sind ab 1. Januar 2014 nun auch bei der direkten Bundessteuer steuerfrei. Zudem können 5 Prozent der Gewinne aus Lotterien als Einsatzkosten bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden. Dieser Abzug darf nicht höher als 5‘000 Franken sein.

    Mehrwertsteuer
    Auf Rechnungen muss nun die neue Mehrwertsteuernummer angegeben werden.
    Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen bleibt bis 2017 auf 3.8% bestehen.
    Neu sind alle Formen von Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit. Gleichzeitig wurde in der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) die Liste der Angehörigen von Heil- und Pflegeberufen, die von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen erbringen, mit der Berufskategorie der Dentalhygieniker und Dentalhygienikerinnen ergänzt.

    Sanierungsrecht
    Das revidierte Gesetz beseitigt durch punktuelle Verbesserungen verschiedene Schwachstellen im bisher geltenden Insolvenzrecht.

    Quelle: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2013/2013-11-06.html

     

    Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.


  4. Problemfall Rangrücktritt

    Publiziert am 23. Dezember 2013 von

    Bereits seit über 20 Jahren (01.06.1992) hat der Verwaltungsrat nach Art. 725 Abs. 2 OR die Möglichkeit, trotz festgestellter Überschuldung auf die Benachrichtigung des Richters zu verzichten, sofern Gesellschaftsgläubiger im Ausmass dieser Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten (Art. 219 Abs. 4 SchKG).

    Das Problem steckt jedoch wie üblich im Detail.   Erfahren Sie mehr


  5. Update Unternehmenssteuerreform III

    Publiziert am 20. Dezember 2013 von

    In unserem letzten Blogbeitrag zur Unternehmenssteuerreform III vom 25. November 2013, haben wir Sie über die Grundzüge der neuen Steuerreform informiert.

    Der von der Projektorganisation ausgearbeitete Bericht wurde nun vom Bundesrat zu Kenntnis genommen. Er hat die Projektorganisation beauftragt, eine weitere Konsultation bei den Kantonen durchzuführen. Anschliessend soll eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden.

    Aus heutiger Sicht empfiehlt die Projektorganisation die Einführung einer Lizenzbox bei den kantonalen Steuern. Das Modell einer eingeschränkt zinsbereinigten Gewinnsteuer auf Bundes- und Kantonsebene wird weiter geprüft. Diese beiden Instrumente gelangen in verschiedenen OECD-Mitgliedstaaten zur Anwendung und könnten es der Schweiz erlauben, für besonders mobile Unternehmensaktivitäten weiterhin kompetitiv zu bleiben. Im Weiteren empfiehlt die Projektorganisation die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital und Massnahmen bei der kantonalen Kapitalsteuer vertieft zu prüfen. Schliesslich sollen die Kantone ihren Gewinnsteuersatz anpassen, wo sie dies für erforderlich halten, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

    Weil auch der Bund davon profitiert, wenn die Kantone ihre Gewinnsteuerbelastung senken, soll er durch vertikale Ausgleichsmassnahmen eine Opfersymmetrie in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Steuerreform gewährleisten. Solche Ausgleichsmassnahmen des Bundes zugunsten der Kantone sind so zu gestalten, dass sie den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen nicht verzerren. Der Umfang der vertikalen Ausgleichsmassnahmen des Bundes hängt davon ab, wie die steuerlichen Massnahmen konkret ausgestaltet werden: Je enger die neuen Regelungen ausfallen und je stärker die Notwendigkeit von Gewinnsteuersenkungen ist, desto grösser wird das Volumen ausfallen.

     

    Quelle: Bundesverwaltung, Link


  6. Sanierung von Gesellschaften – Teil 1 Rangrücktritt

    Publiziert am 16. Dezember 2013 von

    Der Rangrücktritt gibt im Überschuldungsfall nach Art. 725 Abs. 2 OR dem Verwaltungsrat die Möglichkeit, auf die Benachrichtigung des Richters zu verzichten, sofern Gesellschaftsgläubiger im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten.   Erfahren Sie mehr


  7. Deplafonierung des Solidaritätsprozents per 2014

    Publiziert am 28. November 2013 von

    Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderung für die Deplafonierung des Solidaritätsprozents der Arbeitslosenversicherung (ALV) per 1. Januar 2014 in Kraft. Um die ALV rascher zu entschulden, wird künftig auch für Lohnanteile von Jahreslöhnen über 315 000 Franken ein Beitrag im Umfang von 1 Prozent erhoben.

    Mit der 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wurde per 1. Januar 2011 zur Entschuldung der ALV ein Solidaritätsprozent eingeführt.   Erfahren Sie mehr


  8. Den „richtigen“ Rechnungunslegungsstandard anwenden

    Publiziert am 18. November 2013 von

    Das wichtigste vorweg: Den „richtigen“ Rechnungslegungsstandard gibt es nicht. Jedes Unternehmen muss für sich festlegen, basierend auf den Bedürfnissen der jeweiligen Anspruchsgruppen, welcher Standard für sie der richtige ist. Da die Regelwerke jedoch teilweise sehr komplex aufgebaut sind, entsteht bei deren Evaluation meist ein Problem.   Erfahren Sie mehr


  9. Warum wechseln Firmen von IFRS zu Swiss GAAP FER

    Publiziert am 11. November 2013 von

    Bei gleich gebliebenem Kommunikationsnutzen gegenüber dem Kapitalmarkt, haben sich die Kosten für die Anwendung der IFRS in den letzten Jahren sukzessive erhöht und das Pendel zugunsten von Swiss GAAP FER ausschlagen lassen. Die Kardex Gruppe – sie hat per 1.1.2011 zu Swiss GAAP FER gewechselt – rechnet zum Beispiel mit jährlich wiederkehrenden Kosten in der Grössenordnung von CHF 550‘000.- (direkt CHF 250‘000.- und indirekt CHF 300‘000.-) gegenüber Swiss GAAP FER. Weiteres bekanntestes Beispiel dafür ist die Swatch Group Ltd., welche ihre Rechnungslegung per 01.01.2013 von IFRS auf Swiss GAAP FER umgestellt hat.   Erfahren Sie mehr


  10. Swiss GAAP FER oder neues Obligationenrecht?

    Publiziert am 4. November 2013 von

    Mit Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Rechnungslegung wird deren Bedeutung als wichtige Verhandlungsgrundlage für die Finanzierung, sei es durch Banken oder auf den Kapitalmärkten, weiter zunehmen, wobei auch der Vergleich der Unternehmen untereinander eine immer wichtigere Rolle spielt. Daher wird sich das Rechnungslegungsrecht immer näher an den Standards der Swiss GAAP FER orientieren müssen, bis es seine Daseinsberechtigung verlieren wird.   Erfahren Sie mehr