Steuererklärung – Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Publiziert am 1. April 2014 von

Beim Ausfüllen der Steuererklärung müssen sowohl die Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit, Nebentätigkeit und aus selbstständiger Tätigkeit angegeben werden. Doch es gibt noch weitere Einkünfte, die, wenn diese nicht deklariert werden, ins Geld gehen. Wir sprechen hier von jenen Einkünften, welche bereits mit der Verrechnungssteuer belastet worden sind. Der ordentliche Satz der Verrechnungssteuer beträgt grundsätzlich

  • 35% auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne
  • 15% auf Leibrenten und Pensionen und
  • 8% auf sonstige Versicherungsleistungen

Vergisst oder verzichtet der Steuerpflichtige auf die ordnungsgemässe Deklaration in der Steuererklärung, verwirkt er sein Recht auf die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Der Steuerpflichtige zahlt dann aufgrund des tieferen Einkommens eine geringere Einkommenssteuer, erhält jedoch die Verrechnungsssteuer, welche je nach Art des Einkommens bis 35% betragen kann, nicht zurück.

Mittels eins Beispiels für eine in der Stadt Bern wohnhafte ledige Person mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 70’000.- und einem Lottieregewinn von CHF 25’000.- sowie einem verheirateten Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 90’000.- und einem Lottieregewinn von CHF 25’000.- soll dies veranschaulicht werden.

Einzelperson:
Einkommenssteuer ohne Angabe des Lotteriegewinns: CHF 14’529.65
Nicht rückforderbare VST auf dem Lotteriegewinn: CHF 8’750.-
Gesamte Steuerbelastung (ohne Vermögenssteuer): CHF 23’279.65

Einkommenssteuer mit Angabe des Lotteriegewinns: CHF 22’149.65
Rückforderbare VST auf dem Lotteriegewinn: CHF 8’750.-
Gesamte Steuerbelastung (ohne Vermögenssteuer): CHF 22’149.65
Die Steuerersparnis liegt bei CHF 1’130.-

Ehepaar
Einkommenssteuer ohne Angabe des Lotteriegewinns: CHF 17’016.70
Nicht rückforderbare VST auf dem Lotteriegewinn: CHF 8’750.-
Gesamte Steuerbelastung (ohne Vermögenssteuer): CHF 25’766.70

Einkommenssteuer mit Angabe des Lotteriegewinns: CHF 24’071.25
Rückforderbare VST auf dem Lotteriegewinn: CHF 8’750.-
Gesamte Steuerbelastung (ohne Vermögenssteuer): CHF 24’071.25
Die Steuerersparnis liegt bei CHF 1’695.45

Weiterführende Informationen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer finden Sie im Kreisschreiben Nr. 40 der ESTV.



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