Unternehmenssteuerreform III

Publiziert am 25. November 2013 von

Ziel der Unternehmenssteuerreform III ist, im Gegensatz zur UStR I und II, nicht primär die Neuansiedelung von ausländischen Unternehmen, sondern die Erhaltung der Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Standorts Schweiz.

Dabei hat die paritätische Projektorganisation von Bund und Kantonen einen Massnahmenkatalog erarbeitet, welcher hauptsächlich drei Schwerpunkte beinhaltet:

Punkt 1:
Aufhebung von Domizilgesellschaften und gleichzeitige Senkung der Unternehmenssteuern. Holdingprivilegien werden nur noch an nicht operative Holdings gewährt.

Punkt 2:
Einführung Sonderregelungen wie beispielsweise Lizenzboxen (Innovationsbox – attraktive Besteuerung von Einnahmen aus Immaterialgüterrechten) oder zinsbereinigte Gewinnsteuern (Zulassen eines steuerlichen Abzuges für die Eigenkapitalverzinsung).

Punkt 3:
Abbau bestimmter Steuerlasten zur allgemeinen Stärkung der Standortattraktivität. Dabei stehen insbesondere eine Anpassung des Beteiligungsabzugs, die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung zur Diskussion (Abschaffung der Verrechnungssteuer auf konzerninternen Finanztransaktionen).

Erste Schätzungen des Bundesrates gehen von Mindereinnahmen für den Bund von jährlich rund 500 Millionen Franken aus. Die Mindereinnahmen für die Kantone sind noch nicht genauer beziffert worden, da der allgemeinen Senkung der Gewinnsteuern Grenzen gesetzt sind.

Wann und in welchem Umfang die Unternehmenssteuerreform III in Kraft tritt, ist noch nicht abzusehen. Im Dezember erscheint der Schlussbericht der Projektorganisation, für welchen weitere Details zur Ausgestaltung erwartet werden. Im Anschluss kommt das Dossier in die Vernehmlassung, welche wohl in der Sommer- oder Herbstsession 2014 erfolgt. Darauf folg die Botschaft des Bundesrates mit anschliessender parlamentarischer Beratung. Es zieht sicherlich noch einige Zeit ins Land, bis die neue Steuerreform eingeführt wird.



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