Swiss GAAP FER oder neues Obligationenrecht?

Publiziert am 4. November 2013 von

Mit Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der Rechnungslegung wird deren Bedeutung als wichtige Verhandlungsgrundlage für die Finanzierung, sei es durch Banken oder auf den Kapitalmärkten, weiter zunehmen, wobei auch der Vergleich der Unternehmen untereinander eine immer wichtigere Rolle spielt. Daher wird sich das Rechnungslegungsrecht immer näher an den Standards der Swiss GAAP FER orientieren müssen, bis es seine Daseinsberechtigung verlieren wird.

Eine Studie der Universität Zürich aus dem Jahr 2009 hat eine Befragung bei 4‘848 kleinen und mittelgrossen Unternehmen ohne Börsenkotierung  sowie 55 mittelgrossen Unternehmen mit Börsenkotierung über den Stand der Anwendung von Regelwerken und deren Evaluation durchgeführt. Die Auswertung der 849 retournierten Fragebögen hat ergeben, dass 71% aller befragten Unternehmen den gesetzlichen Mindeststandard anwenden, 14% den nationalen Standard Swiss GAAP FER und 12% den internationalen Standard IFRS  (Meyer, 2009, S. 5).

Damit stellt der Mindeststandard nach dem Obligationenrecht bei kleinen und mittelgrossen Unternehmen immer noch das meist angewendete Regelwerk dar. Besonders bei Unternehmen, deren Finanzierung aus eigenen Mitteln erfolgt und die sich im privaten oder halbprivaten Besitz befinden.

Mit zunehmender Unternehmensgrösse, gemessen an der Anzahl Mitarbeitenden, nimmt auch der Anteil Anwender von Swiss GAAP FER zu. Das Swiss GAAP FER bietet mit seiner mehrstufigen Anwendung (Kern-FER, Erweiterte FER, Branchenspezifische FER und FER für Konzernrechnung) eine breite Anwendungsmöglichkeit sowohl für Klein- als auch für Mittel- und Grossunternehmen. Bei Unternehmen, die auf Fremdkapital von Banken angewiesen sind, Immobilienkredite ausgenommen, wird unter gewissen Voraussetzungen die Bank einen Abschluss nach Swiss GAAP FER verlangen.

Genossenschaften mit mindestens 2‘000 Genossenschafter und Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen ihre Jahresrechnung ebenfalls nach Swiss GAAP FER abschliessen.

Bei einem „going public“ an die SIX Swiss Exchange muss vom Management und Verwaltungsrat entschieden werden, in welchem Segment das Unternehmen kotiert werden soll. Bei einer Kotierung im Domestic Standard kann weiterhin der Swiss GAAP FER Standard angewendet werden. Sollte jedoch ein Wechsel in den Main Standard in Erwägung gezogen werden, muss das Unternehmen auf den internationalen IFRS wechseln.



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