Personalvorsorgestiftungen Vor- und Nachteile

Publiziert am 23. Oktober 2013 von

Nebst der 1. Säule bildet die 2. Säule BVG (berufliches Vorsorgegesetz) eine Hauptkomponente der Sozialkosten einer Firma. Im Gegensatz zur 1. Säule besteht jedoch bei der 2. Säule ein Spielraum bezüglich Kosten und Nutzen, den es zu nutzen gilt.

 

Mögliche Organisationsformen der Personalvorsorge

Das BVG schreibt die Existenz einer beruflichen Personalvorsorge für alle Arbeitnehmer vor, deren Erwerbsentgelt einen bestimmten Minimalbetrag überschreitet

Allgemein lassen sich folgende drei Vorsorgeorganisationen unterscheiden, wobei an Stelle einer Stiftung auch eine Genossenschaft stehen kann:

  1. Vollautonome Stiftung
  2. Teilautonome Stiftung
  3. Anschluss an eine Sammelstiftung

 

Vorteile der einzelnen Organisationsformen

Voll- und teilautonome Stiftungen sind sich in den Vorteilen gleich:

  • Sie bieten bezüglich Vielfalt und Ausgestaltung der Vorsorgepläne die grösste Variationsmöglichkeit
  • Reglements- und Planänderungen können firmenspezifisch eingeführt werden, d.h. auch rückwirkend
  • Sie ermöglichen die grösste Flexibilität bezüglich Einsatz des Stiftungsvermögen, der Überwälzung der Stiftungsführungs-Kosten und -Abgaben sowie der Prämienzahlungs-Termine und -Modalitäten und des Mutationswesens
  • Der Anschluss an eine Sammelstiftung ergibt eine breite Verteilung und damit eine Verminderung des Anlagerisikos.

 

Nachteile der einzelnen Organisationsformen

a)     Vollautonome Stiftung

Die grundsätzliche Eigenschaft der vollautonomen Stiftung besteht darin, dass nebst dem „Altersrisiko“ (Anlage- und Rückstellungsrisiko für die Altersleistungen und die Erwirtschaftung deren Verzinsung) auch die gesamten Risikokosten für Invalidität und Tod zu tragen sind. Dies bedeutet einerseits einen grossen entsprechenden Rückstellungsbedarf und anderseits eine genügend grosse Anzahl von aktiven Versicherten. Die zunehmende Invalidisierung hat dazu geführt, dass die Anzahl der vollautonomen Stiftungen massiv zurückgegangen ist.

b)     Teilautonome Stiftung

Während das „Altersrisiko“ analog zur vollautonomen Stiftung besteht, wird das Invalidisierungs- und Todesfallrisiko entweder über eine mit den Vorsorgeplänen kongruente Rückversicherung oder aber zumindest mit einer Stopp-loss-Versicherung rückversichert.

c)     Anschluss an eine Sammelstiftung

Durch die breite Risikoverteilung, die konsequente Übertragung sämtlicher Kosten sowie der gesetzlich stark reglementierten Rückstellungs- und Rückversicherungspflicht birgt diese Organisationsform für die angeschlossenen Firmen das kleinste Risiko bei den höchsten Kosten und der kleinsten Flexibilität.



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